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Das Musikprotokoll ist ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Kulturlebens. § 4, Absatz 5 des ORF-Gesetzes schreibt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk "die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft" vor, Absatz 7 macht ihm "die Vermittlung eines vielfältigen kulturellen Angebots" zur Aufgabe. Es steht außer Frage, dass die Musik der Gegenwart ohne die Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks empfindliche Einbußen erleiden würde. Zeitgenössische Komposition ist, aus welchen Gründen auch immer, kein massentaugliches Phänomen, und gerade deswegen ist es die Pflicht des ORF, hier vermittelnd und fördernd einzugreifen, d. h. die Komposition und Aufführung dieser Musik zu finanzieren und sie durch seine Sender zu verbreiten. Das gilt speziell für eine so lebendige Institution wie das Musikprotokoll. Kultur kann nicht nur postfeudalen Repräsentationszwecken dienen, sie muss selbst Zweck sein. Festivals wie das Musikprotokoll oder auch Wien modern stehen für die Lebendigkeit der musikalischen Kultur in einem Land, das seine zeitgenössischen Komponisten selten genug in adäquater Weise gewürdigt hat. Die Abschaffung des Musikprotokolls brächte den ORF wieder ein bedenkliches Stück näher zu jener Sorte quotenbesessener Medien, zu denen er eigentlich dank der Rundfunkgebühren und im öffentlichen Auftrag Distanz wahren sollte.Prof. Dr. Wolfgang Fuhrmann (derzeit Humboldt-Universität zu Berlin)