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Ob nun managerialistisch, opportunistisch oder ideologisch motiviert: Das Ansinnen des ORF zeugt von einem beunruhigenden Maß an Ignoranz und Inkompetenz seitens der Verantwortlichen. Selbst pessimistische oder zynische Beobachter hätten es wohl kaum für möglich gehalten, dass so essenzielle Einrichtungen wie das musikprotokoll und der Ingeborg-Bachmann-Wettbewerb unter fadenscheinigen ökonomischen Begründungen der Eliminierung preisgegeben werden könnten. Dies ist keine Frage der Betriebswirtschaftlichkeit; die einzusparenden Beträge sind marginal. Hier geht es fundamental um Kompetenz und Verantwortlichkeit: Kompetenz in der realistischen Einschätzung des Stellenwerts beider Institutionen für das österreichische Kulturleben und seine internationale Ausstrahlung; Verantwortlichkeit gegenüber den tragenden Säulen eines auf Gegenwart und Zukunft ausgerichteten Kulturverständnisses. Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit entsprechendem kulturellen Auftrag in Erwägung zieht, für insignifikante Einsparungen dem österreichischen Kulturleben unwiederbringlichen und dauerhaften Schaden zuzufügen, kann nicht akzeptiert werden. Dieser Fahrlässigkeit muss Einhalt geboten werden.